Unsere AGBs
Faire Geschäfte für dich und uns.
Stand: Dezember 2020
§1 Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGBs) sind Grundlage und Bestandteil jeder
vertraglichen Vereinbarung zwischen Cool Ice Creatives LLC und dem Auftraggeber.
Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers widerspricht Cool Ice Creatives hiermit ausdrücklich.
§2 Vertragsabschluss
1. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
sind. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung zwischen Cool Ice
Creatives und dem Auftraggeber zustande. Der Umfang der vertraglichen
Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung
durch Cool Ice Creatives und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.
2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen
einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
3. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet,
soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Werden
nach erfolgter Auftragsbestätigung weitere Leistungen in Auftrag gegeben, wird
hierfür eine separate Auftragsbestätigung erstellt.
4. Cool Ice Creatives verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über
Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
5. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken via Email oder auch Chat
(Whatsapp, Facebook, SMS, etc.) genügt der Schriftform.
§3 Präsentation, Eigentumsvorbehalt
Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses
vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie
urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt
auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung
der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den
bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. Auch in
der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung
unserer Arbeiten und Leistungen.
§4 Preise
1. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen
und für Rechnung von Cool Ice Creatives. Cool Ice Creatives ist in diesem Falle nicht
verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu
legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
3. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers
ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige
Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder
durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht
Erfüllungshilfen von Cool Ice Creatives sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich
nach den aktuellen Vergütungss.tzen von Cool Ice Creatives in Rechnung gestellt.
§5 Zahlung
4. Cool Ice Creatives ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren
Erbringung in Rechnung zu stellen.
5. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit
Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig.
6. Der Rechnungsbetrag ist in einer einzigen Zahlung zu entrichten.
7. Bei Verzug sind Zinsen in Höhe von 5% über Basiszins zu zahlen. Als Verzug
betrachten wir eine zwei-wöchige Verspätung nach dem vertraglich vereinbarten
Zahlungstermin.
8. Die Aufrechnung mit anderen Gegenansprüchen, sowie die Ausübung von
Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen unsere
Rechnungsforderung bedürfen der Zustimmung von Cool Ice Creatives.
9. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, insofern nicht vertraglich
vereinbart. Anzahlungen werden nicht verzinst.
§6.1. Rücktritt von der Vertragsleistung bei Organisation und Durchführung von
Veranstaltungen
1. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn
von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber
folgende Zahlungen /Stornierungsgebühren an Cool Ice Creatives zu leisten:
a. Tritt der Auftraggeber nach erteilter Auftragsbestätigung vom Vertrag
zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum
Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie
Opportunitätskosten in Form von entgangenen Gewinn auf Basis einer
realistischen Schätzung als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene
Gewinn beträgt mindestens 30% der Nettoauftragssumme. Die
Geltendmachung eines höheren Schadens durch Cool Ice Creatives bleibt
vorbehalten.
b. Erfolgt die Stornierung des Auftrages innerhalb von 7 Tagen vor dem
vereinbarten Leistungsbeginn, so fallen 70 % der Gesamtauftragssumme an.
c. Erfolgt die Stornierung erst innerhalb von 48 Stunden vor Leistungsbeginn
werden 100 % der Gesamtauftragssumme fällig.
d. Übersteigen die bis zu den o.g. Zeitpunkten für uns angefallene Kosten die
jeweiligen prozentualen Anteile, so sind die bis dahin tatsächlich
entstandenen Kosten vom Auftraggeber in voller Höhe zu tragen.
e. Die Planung und Organisation sowie Gelände / Locationmiete sind in
entstandener Höhe voll vom Auftraggeber zu zahlen.
2. Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an
dem Cool Ice Creatives ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten
Leistung verpflichtet ist.
3. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt
der Eingang der Rücktrittserklärung bei Cool Ice Creatives.
4. Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen von Cool Ice Creatives im Rahmen
der Vermietung von Gegenständen. Für derartige Verträge ist für den Fall des
Rücktritts eine Pauschale in Höhe von einheitlich 30% des vereinbarten Preises von
dem Auftraggeber zu zahlen.
5. Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten
Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt
unberührt.
6. Für jeden Fall des Rücktritts von Cool Ice Creatives wird die Haftung von Cool Ice
Creatives gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10% des
vereinbarten Preises begrenzt.
7. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen
von Cool Ice Creatives zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast. Der
Beweis durch Einvernahme von Zeugen wird in diesem Fall ausgeschlossen.
§6.2. Rücktritt von der Vertragsleistung bei allen anderen Dienstleistungen (insbesondere
Marketing und Design)
1. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn
von diesem Vertrag zurückzutreten. Insofern nicht anders vereinbart, gilt die Unterschrift
eines Angebots und dessen Rücksendung an Cool Ice Creatives als Beginn der Leistung.
2. Eine nachträgliche Stornierung bei einmaligen Aufträgen ist durch den Auftraggeber
möglich; Bereits angefallene Aufwendungen in Form von Zeit und Kosten werden zu
einem fixem im Vertrag vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt. Gibt es keine
Vereinbarung, so wird ein gewerbeüblicher Stundensatz von 70 € netto von Cool Ice
Creatives in Rechnung gestellt. Bei einmaligen Leistungen kann eine Stornierung auch
durch Cool Ice Creatives unter Angabe geeigneter Gründe erfolgen.
3. Monatliche bzw. zeitlich gebundene oder ungebundene Verträge können mit einer
Kündigungsfrist von einem Monat bis zum 15. Tag des betreffenden Monats gekündigt
werden. Beispiel: Sollte eine Leistung zum 30. Eines Monats gekündigt werden, so endet
diese zum letzten Tag des Folgemonats. Wird die Kündigung am 7. Tage eines Monats
eingereicht, so endet das Vertragsverhältnis am letzten Tag es betreffenden Monats.
§7 Haftung
1. Die Haftung von Cool Ice Creatives gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz
wegen vorverträglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe
vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig durch Cool Ice Creatives herbeigeführt wurde.
2. Cool Ice Creatives haftet in keinem Fall für entgangene Gewinne. Es wird zwischen
Cool Ice Creatives und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen von
Cool Ice Creatives grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Insbesondere
sind davon auch Gewinne aus Verkaufsportalen, betroffen, die von Cool Ice Creatives
erstellt wurden, insofern eine mangelnde Funktionstüchtigkeit nicht auf die im
Rahmen des Vertrags grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch erbrachten Leistungen
zurückzuführen ist.
3. Cool Ice Creatives haftet nicht für die wirtschaftliche Verwertbarkeit abgenommener
Produkte und Dienstleistungen.
4. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig –
ausgeschlossen.
5. Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird im gleichen Umfang wie unter
§ 5 Ziffer 1. und 2. – sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen.
6. Soweit Cool Ice Creatives im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber
Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B.
Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und
zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber Cool Ice Creatives von sämtlichen
Haftungsansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten von
Cool Ice Creatives gleich lautende Haftungsbeschränkungen und –Ausschlüsse mit
den Teilnehmern zu vereinbaren.
7. Cool Ice Creatives übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers
oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten
Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber Cool Ice Creatives von
jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern von Cool
Ice Creatives gegenüber erhoben werden.
8. Cool Ice Creatives haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der
Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.
§8 Abnahme und Haftung bei Logos, Medien und Markenelemente
Als Logo, Medien und/oder Markenelemente verstehen sich alle solchen Dienstleistungen
und Produkte, die vertraglich als solche ausgewiesen werden.
1. Der Auftraggeber haftet für alle durch die Verwendung des Markenlogos auftretenden
Urheberrechtsverletzungen, Abmahnungen, Klagen und alle damit verbundenen Kosten.
Er verpflichtet sich vor der Abnahme eines Logos, sich über mögliche
Markeneintragungen insbesondere von Wortmarken, Bildmarken und Wort-Bild-Marken
zu informieren.
2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht vier Tage nach Ablieferung erklärt oder
verweigert wird, vorausgesetzt das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den
Vereinbarungen. Bestehen wesentliche Abweichungen, werden diese Abweichungen in
angemessener Frist beseitigt und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen.
Spätestens mit der Nutzung oder Zahlung des Werks gilt die Abnahme als erfolgt.
3. Bei Fixpreisen in Angeboten ist ein angemessener Abstimmungs- und
Änderungsaufwand inbegriffen; Cool Ice Creatives entscheidet selbst über die
Angemessenheit dessen. Sämtliche Aufwendungen nach Abnahme werden ohne der
Stellung eines weiteren Angebots mit dem vertraglich vereinbarten Stundensatz
verrechnet. Insoweit keiner festgelegt wurde, wir ein gewerbe-üblicher Stundensatz von
70 € netto verrechnet.
§9 Nutzungsrechte und Urheberrechte
1. Die Entwürfe, Werke und Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Cool
Ice Creatives weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede
vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Cool
Ice Creatives vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar in mindestens der 4-fachen
Höhe des ursprünglichen vereinbarten Honorars zu.
2. Wir werden unserem Auftraggeber mit dem Zeitpunkt des Ausgleichs sämtlicher, den
Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und
Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den
Auftrag vereinbart. Ist nichts abweichendes schriftlich im Auftrag vereinbart, gelten die
einfachen Nutzungsrechte.
3. Cool Ice Creatives darf, die von sich konzipierten und gestalteten Werbemittel zeitlich
unbeschränkt zur Eigenwerbung z.B.: Internet-Website, Präsentationen, Druckmedien
nutzen. Dieses Recht erstreckt sich auch auf die kooperierenden Freelancer oder
Netzwerkpartner von Cool Ice Creatives Auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht
eingeräumt wurde, ist Cool Ice Creatives und auch die einzelnen Designer berechtigt den
Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen und die Entwürfe und Vervielfältigungen
davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
4. Alle Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe
bleiben bei Cool Ice Creatives. Die gilt auch und gerade für Leistungen der Agentur, die
nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.
5. Cool Ice Creatives hat das Recht, auf den Vervielf.ltigungsstücken (Hard- und
Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Die Urheberbezeichnung ist, wie von Cool Ice
Creatives angegeben, auf den nach ihren Entwürfen hergestellten Werken anzubringen,
wenn dies technisch möglich ist.
6. Alle von Cool Ice Creatives gelieferten Gestaltungsleistungen sind als persönliche
geistige Schöpfung durch das UrhG geschützt.
7. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Agentur darf der Auftraggeber
die Nutzungsrechte an Dritte weiterübertragen oder lizensieren.
8. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen online und offline die
im Rahmen des Auftrages von Cool Ice Creatives gefertigt wurden, verbleiben bei Cool Ice
Creatives. Cool Ice Creatives ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien (insbesondere
offene, editierbare Daten) herauszugeben. Es bedarf hierzu einer gesonderten
schriftlichen Vereinbarung über Umfang und Nutzung und einer gesonderten Vergütung,
wenn der Auftraggeber Datenträger, Dateien (insbesondere offene, editierbare Daten) zur
Verfügung gestellt haben möchte. Davon unberührt ist der Umfang der Nutzungsrechte,
die auf den Kunden übertragen wurden.
§10 Vermittlungsleistung bei Veranstaltungen
1. Cool Ice Creatives haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im
Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder
die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
2. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende
Leistung unmöglich, so ist Cool Ice Creatives von allen Ansprüchen des jeweils
anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus
Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
3. Ist Cool Ice Creatives im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig,
so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der
Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.
§11 Gewährleistung
1. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden
oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen
alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl.
entstehenden Schaden gering zu halten.
2. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten
Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch Cool Ice
Creatives begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der Cool Ice
Creatives unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine
juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: bei
Reklamation können Ansprüche gegen Cool Ice Creatives nur dann geltend gemacht
werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach
vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.
3. Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der
Veranstaltung zur Verfügung ist er dafür verantwortlich, dass die für die
Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen
zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die
Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen
gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der
Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und
Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt Cool Ice Creatives von jeglicher
Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der
Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen
herrühren.
§11 Präsenz und Abhaltung von Terminen
1. Cool Ice Creatives ist zu keiner Zeit an die Befolgung von Weisungen zu bestimmten
Arbeitszeiten oder Arbeitsorten verpflichtet. Demzufolge auch nicht über die Belehrung
des Auftraggebers über den derzeitigen Ort, an dem die Leistung verrichtet wird.
2. Selbiges gilt auch für (persönliche) Kundentermine. Diese werden nur nach einer
Angemessenheit des nötigen wirtschaftlichen Aufwands persönlich durchgeführt. Der
Auftraggeber gibt sich damit einverstanden, einen Termin zu jeder Zeit per Skype, Zoom
oder einem ähnlichen elektronischen Kommunikationstool durchzuführen und verzichtet
darauf, auf ein persönliches Treffen zu bestehen.
§12 Schlussbestimmung
1. Alle personenbezogenen Daten, die Cool Ice Creatives zur Abwicklung seiner
Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden sind gemäß BDSG gegen
missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung
zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien
am nächsten kommt.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.