Unsere AGBs

Faire Geschäfte für dich und uns.

Stand: Dezember 2020


§1 Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGBs) sind Grundlage und Bestandteil jeder

vertraglichen Vereinbarung zwischen Cool Ice Creatives LLC und dem Auftraggeber.

Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des

Auftraggebers widerspricht Cool Ice Creatives hiermit ausdrücklich.





§2 Vertragsabschluss

1. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet

sind. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung zwischen Cool Ice

Creatives und dem Auftraggeber zustande. Der Umfang der vertraglichen

Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung

durch Cool Ice Creatives und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.

2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen

einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

3. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten

Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet,

soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den

Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Werden

nach erfolgter Auftragsbestätigung weitere Leistungen in Auftrag gegeben, wird

hierfür eine separate Auftragsbestätigung erstellt.

4. Cool Ice Creatives verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über

Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

5. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken via Email oder auch Chat

(Whatsapp, Facebook, SMS, etc.) genügt der Schriftform.








§3 Präsentation, Eigentumsvorbehalt

Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses

vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie

urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt

auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung

der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den

bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. Auch in

der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung

unserer Arbeiten und Leistungen.





§4 Preise

1. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.

2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen

und für Rechnung von Cool Ice Creatives. Cool Ice Creatives ist in diesem Falle nicht

verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu

legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.

3. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers

ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige

Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder

durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht

Erfüllungshilfen von Cool Ice Creatives sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich

nach den aktuellen Vergütungss.tzen von Cool Ice Creatives in Rechnung gestellt.





§5 Zahlung

4. Cool Ice Creatives ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren

Erbringung in Rechnung zu stellen.

5. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit

Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig.

6. Der Rechnungsbetrag ist in einer einzigen Zahlung zu entrichten.

7. Bei Verzug sind Zinsen in Höhe von 5% über Basiszins zu zahlen. Als Verzug

betrachten wir eine zwei-wöchige Verspätung nach dem vertraglich vereinbarten

Zahlungstermin.

8. Die Aufrechnung mit anderen Gegenansprüchen, sowie die Ausübung von

Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen unsere

Rechnungsforderung bedürfen der Zustimmung von Cool Ice Creatives.

9. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, insofern nicht vertraglich

vereinbart. Anzahlungen werden nicht verzinst.





§6.1. Rücktritt von der Vertragsleistung bei Organisation und Durchführung von

Veranstaltungen

1. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn

von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber

folgende Zahlungen /Stornierungsgebühren an Cool Ice Creatives zu leisten:

a. Tritt der Auftraggeber nach erteilter Auftragsbestätigung vom Vertrag

zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum

Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie

Opportunitätskosten in Form von entgangenen Gewinn auf Basis einer

realistischen Schätzung als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene

Gewinn beträgt mindestens 30% der Nettoauftragssumme. Die

Geltendmachung eines höheren Schadens durch Cool Ice Creatives bleibt

vorbehalten.

b. Erfolgt die Stornierung des Auftrages innerhalb von 7 Tagen vor dem

vereinbarten Leistungsbeginn, so fallen 70 % der Gesamtauftragssumme an.

c. Erfolgt die Stornierung erst innerhalb von 48 Stunden vor Leistungsbeginn

werden 100 % der Gesamtauftragssumme fällig.

d. Übersteigen die bis zu den o.g. Zeitpunkten für uns angefallene Kosten die

jeweiligen prozentualen Anteile, so sind die bis dahin tatsächlich

entstandenen Kosten vom Auftraggeber in voller Höhe zu tragen.

e. Die Planung und Organisation sowie Gelände / Locationmiete sind in

entstandener Höhe voll vom Auftraggeber zu zahlen.

2. Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an

dem Cool Ice Creatives ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten

Leistung verpflichtet ist.

3. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt

der Eingang der Rücktrittserklärung bei Cool Ice Creatives.

4. Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen von Cool Ice Creatives im Rahmen

der Vermietung von Gegenständen. Für derartige Verträge ist für den Fall des

Rücktritts eine Pauschale in Höhe von einheitlich 30% des vereinbarten Preises von

dem Auftraggeber zu zahlen.

5. Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten

Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt

unberührt.

6. Für jeden Fall des Rücktritts von Cool Ice Creatives wird die Haftung von Cool Ice

Creatives gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10% des

vereinbarten Preises begrenzt.

7. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen

von Cool Ice Creatives zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast. Der

Beweis durch Einvernahme von Zeugen wird in diesem Fall ausgeschlossen.





§6.2. Rücktritt von der Vertragsleistung bei allen anderen Dienstleistungen (insbesondere

Marketing und Design)

1. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn

von diesem Vertrag zurückzutreten. Insofern nicht anders vereinbart, gilt die Unterschrift

eines Angebots und dessen Rücksendung an Cool Ice Creatives als Beginn der Leistung.

2. Eine nachträgliche Stornierung bei einmaligen Aufträgen ist durch den Auftraggeber

möglich; Bereits angefallene Aufwendungen in Form von Zeit und Kosten werden zu

einem fixem im Vertrag vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt. Gibt es keine

Vereinbarung, so wird ein gewerbeüblicher Stundensatz von 70 € netto von Cool Ice

Creatives in Rechnung gestellt. Bei einmaligen Leistungen kann eine Stornierung auch

durch Cool Ice Creatives unter Angabe geeigneter Gründe erfolgen.

3. Monatliche bzw. zeitlich gebundene oder ungebundene Verträge können mit einer

Kündigungsfrist von einem Monat bis zum 15. Tag des betreffenden Monats gekündigt

werden. Beispiel: Sollte eine Leistung zum 30. Eines Monats gekündigt werden, so endet

diese zum letzten Tag des Folgemonats. Wird die Kündigung am 7. Tage eines Monats

eingereicht, so endet das Vertragsverhältnis am letzten Tag es betreffenden Monats.





§7 Haftung

1. Die Haftung von Cool Ice Creatives gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz

wegen vorverträglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe

vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob

fahrlässig durch Cool Ice Creatives herbeigeführt wurde.

2. Cool Ice Creatives haftet in keinem Fall für entgangene Gewinne. Es wird zwischen

Cool Ice Creatives und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen von

Cool Ice Creatives grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Insbesondere

sind davon auch Gewinne aus Verkaufsportalen, betroffen, die von Cool Ice Creatives

erstellt wurden, insofern eine mangelnde Funktionstüchtigkeit nicht auf die im

Rahmen des Vertrags grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch erbrachten Leistungen

zurückzuführen ist.

3. Cool Ice Creatives haftet nicht für die wirtschaftliche Verwertbarkeit abgenommener

Produkte und Dienstleistungen.

4. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig –

ausgeschlossen.

5. Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird im gleichen Umfang wie unter

§ 5 Ziffer 1. und 2. – sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen.

6. Soweit Cool Ice Creatives im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber

Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B.

Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und

zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber Cool Ice Creatives von sämtlichen

Haftungsansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten von

Cool Ice Creatives gleich lautende Haftungsbeschränkungen und –Ausschlüsse mit

den Teilnehmern zu vereinbaren.

7. Cool Ice Creatives übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers

oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten

Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber Cool Ice Creatives von

jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern von Cool

Ice Creatives gegenüber erhoben werden.

8. Cool Ice Creatives haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der

Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.





§8 Abnahme und Haftung bei Logos, Medien und Markenelemente

Als Logo, Medien und/oder Markenelemente verstehen sich alle solchen Dienstleistungen

und Produkte, die vertraglich als solche ausgewiesen werden.

1. Der Auftraggeber haftet für alle durch die Verwendung des Markenlogos auftretenden

Urheberrechtsverletzungen, Abmahnungen, Klagen und alle damit verbundenen Kosten.

Er verpflichtet sich vor der Abnahme eines Logos, sich über mögliche

Markeneintragungen insbesondere von Wortmarken, Bildmarken und Wort-Bild-Marken

zu informieren.

2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht vier Tage nach Ablieferung erklärt oder

verweigert wird, vorausgesetzt das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den

Vereinbarungen. Bestehen wesentliche Abweichungen, werden diese Abweichungen in

angemessener Frist beseitigt und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen.

Spätestens mit der Nutzung oder Zahlung des Werks gilt die Abnahme als erfolgt.

3. Bei Fixpreisen in Angeboten ist ein angemessener Abstimmungs- und

Änderungsaufwand inbegriffen; Cool Ice Creatives entscheidet selbst über die

Angemessenheit dessen. Sämtliche Aufwendungen nach Abnahme werden ohne der

Stellung eines weiteren Angebots mit dem vertraglich vereinbarten Stundensatz

verrechnet. Insoweit keiner festgelegt wurde, wir ein gewerbe-üblicher Stundensatz von

70 € netto verrechnet.





§9 Nutzungsrechte und Urheberrechte

1. Die Entwürfe, Werke und Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Cool

Ice Creatives weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede

vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Cool

Ice Creatives vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar in mindestens der 4-fachen

Höhe des ursprünglichen vereinbarten Honorars zu.

2. Wir werden unserem Auftraggeber mit dem Zeitpunkt des Ausgleichs sämtlicher, den

Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und

Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den

Auftrag vereinbart. Ist nichts abweichendes schriftlich im Auftrag vereinbart, gelten die

einfachen Nutzungsrechte.

3. Cool Ice Creatives darf, die von sich konzipierten und gestalteten Werbemittel zeitlich

unbeschränkt zur Eigenwerbung z.B.: Internet-Website, Präsentationen, Druckmedien

nutzen. Dieses Recht erstreckt sich auch auf die kooperierenden Freelancer oder

Netzwerkpartner von Cool Ice Creatives Auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht

eingeräumt wurde, ist Cool Ice Creatives und auch die einzelnen Designer berechtigt den

Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen und die Entwürfe und Vervielfältigungen

davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

4. Alle Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe

bleiben bei Cool Ice Creatives. Die gilt auch und gerade für Leistungen der Agentur, die

nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.

5. Cool Ice Creatives hat das Recht, auf den Vervielf.ltigungsstücken (Hard- und

Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Die Urheberbezeichnung ist, wie von Cool Ice

Creatives angegeben, auf den nach ihren Entwürfen hergestellten Werken anzubringen,

wenn dies technisch möglich ist.

6. Alle von Cool Ice Creatives gelieferten Gestaltungsleistungen sind als persönliche

geistige Schöpfung durch das UrhG geschützt.

7. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Agentur darf der Auftraggeber

die Nutzungsrechte an Dritte weiterübertragen oder lizensieren.

8. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen online und offline die

im Rahmen des Auftrages von Cool Ice Creatives gefertigt wurden, verbleiben bei Cool Ice

Creatives. Cool Ice Creatives ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien (insbesondere

offene, editierbare Daten) herauszugeben. Es bedarf hierzu einer gesonderten

schriftlichen Vereinbarung über Umfang und Nutzung und einer gesonderten Vergütung,

wenn der Auftraggeber Datenträger, Dateien (insbesondere offene, editierbare Daten) zur

Verfügung gestellt haben möchte. Davon unberührt ist der Umfang der Nutzungsrechte,

die auf den Kunden übertragen wurden.





§10 Vermittlungsleistung bei Veranstaltungen

1. Cool Ice Creatives haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im

Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder

die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

2. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende

Leistung unmöglich, so ist Cool Ice Creatives von allen Ansprüchen des jeweils

anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus

Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.

3. Ist Cool Ice Creatives im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig,

so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der

Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.





§11 Gewährleistung

1. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im

Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden

oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen

alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl.

entstehenden Schaden gering zu halten.

2. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten

Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch Cool Ice

Creatives begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der Cool Ice

Creatives unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine

juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: bei

Reklamation können Ansprüche gegen Cool Ice Creatives nur dann geltend gemacht

werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach

vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.

3. Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der

Veranstaltung zur Verfügung ist er dafür verantwortlich, dass die für die

Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen

zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die

Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen

gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der

Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und

Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt Cool Ice Creatives von jeglicher

Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der

Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen

herrühren.





§11 Präsenz und Abhaltung von Terminen

1. Cool Ice Creatives ist zu keiner Zeit an die Befolgung von Weisungen zu bestimmten

Arbeitszeiten oder Arbeitsorten verpflichtet. Demzufolge auch nicht über die Belehrung

des Auftraggebers über den derzeitigen Ort, an dem die Leistung verrichtet wird.

2. Selbiges gilt auch für (persönliche) Kundentermine. Diese werden nur nach einer

Angemessenheit des nötigen wirtschaftlichen Aufwands persönlich durchgeführt. Der

Auftraggeber gibt sich damit einverstanden, einen Termin zu jeder Zeit per Skype, Zoom

oder einem ähnlichen elektronischen Kommunikationstool durchzuführen und verzichtet

darauf, auf ein persönliches Treffen zu bestehen.





§12 Schlussbestimmung



1. Alle personenbezogenen Daten, die Cool Ice Creatives zur Abwicklung seiner

Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden sind gemäß BDSG gegen

missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung

zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung

ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien

am nächsten kommt.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.