Unsere AGBs

Faire Geschäfte für dich und uns.

Stand: Dezember 2020 §1 Allgemeines Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGBs) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Cool Ice Creatives und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht Cool Ice Creatives hiermit ausdrücklich. §2 Vertragsabschluss 1. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung zwischen Cool Ice Creatives und dem Auftraggeber zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung durch Cool Ice Creatives und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. 2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. 3. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Werden nach erfolgter Auftragsbestätigung weitere Leistungen in Auftrag gegeben, wird hierfür eine separate Auftragsbestätigung erstellt. 4. Cool Ice Creatives verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen. 5. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken via Email oder auch Chat (Whatsapp, Facebook, SMS, etc.) genügt der Schriftform. §3 Präsentation, Eigentumsvorbehalt Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. Auch in der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen. §4 Preise 1. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer. 2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung von Cool Ice Creatives. Cool Ice Creatives ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen. 3. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von Cool Ice Creatives sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungss.tzen von Cool Ice Creatives in Rechnung gestellt. §5 Zahlung 4. Cool Ice Creatives ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. 5. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig. 6. Der Rechnungsbetrag ist in einer einzigen Zahlung zu entrichten. 7. Bei Verzug sind Zinsen in Höhe von 5% über Basiszins zu zahlen. Als Verzug betrachten wir eine zwei-wöchige Verspätung nach dem vertraglich vereinbarten Zahlungstermin. 8. Die Aufrechnung mit anderen Gegenansprüchen, sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen unsere Rechnungsforderung bedürfen der Zustimmung von Cool Ice Creatives. 9. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, insofern nicht vertraglich vereinbart. Anzahlungen werden nicht verzinst. §6.1. Rücktritt von der Vertragsleistung bei Organisation und Durchführung von Veranstaltungen 1. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen /Stornierungsgebühren an Cool Ice Creatives zu leisten: a. Tritt der Auftraggeber nach erteilter Auftragsbestätigung vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie Opportunitätskosten in Form von entgangenen Gewinn auf Basis einer realistischen Schätzung als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 30% der Nettoauftragssumme. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Cool Ice Creatives bleibt vorbehalten. b. Erfolgt die Stornierung des Auftrages innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, so fallen 70 % der Gesamtauftragssumme an. c. Erfolgt die Stornierung erst innerhalb von 48 Stunden vor Leistungsbeginn werden 100 % der Gesamtauftragssumme fällig. d. Übersteigen die bis zu den o.g. Zeitpunkten für uns angefallene Kosten die jeweiligen prozentualen Anteile, so sind die bis dahin tatsächlich entstandenen Kosten vom Auftraggeber in voller Höhe zu tragen. e. Die Planung und Organisation sowie Gelände / Locationmiete sind in entstandener Höhe voll vom Auftraggeber zu zahlen. 2. Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem Cool Ice Creatives ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist. 3. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei Cool Ice Creatives. 4. Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen von Cool Ice Creatives im Rahmen der Vermietung von Gegenständen. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts eine Pauschale in Höhe von einheitlich 30% des vereinbarten Preises von dem Auftraggeber zu zahlen. 5. Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt. 6. Für jeden Fall des Rücktritts von Cool Ice Creatives wird die Haftung von Cool Ice Creatives gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt. 7. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen von Cool Ice Creatives zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast. Der Beweis durch Einvernahme von Zeugen wird in diesem Fall ausgeschlossen. §6.2. Rücktritt von der Vertragsleistung bei allen anderen Dienstleistungen (insbesondere Marketing und Design) 1. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Insofern nicht anders vereinbart, gilt die Unterschrift eines Angebots und dessen Rücksendung an Cool Ice Creatives als Beginn der Leistung. 2. Eine nachträgliche Stornierung bei einmaligen Aufträgen ist durch den Auftraggeber möglich; Bereits angefallene Aufwendungen in Form von Zeit und Kosten werden zu einem fixem im Vertrag vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt. Gibt es keine Vereinbarung, so wird ein gewerbeüblicher Stundensatz von 40 € netto von Cool Ice Creatives in Rechnung gestellt. Bei einmaligen Leistungen kann eine Stornierung auch durch Cool Ice Creatives unter Angabe geeigneter Gründe erfolgen. 3. Monatliche bzw. zeitlich gebundene oder ungebundene Verträge können mit einer Kündigungsfrist von einem Monat bis zum 15. Tag des betreffenden Monats gekündigt werden. Beispiel: Sollte eine Leistung zum 30. Eines Monats gekündigt werden, so endet diese zum letzten Tag des Folgemonats. Wird die Kündigung am 7. Tage eines Monats eingereicht, so endet das Vertragsverhältnis am letzten Tag es betreffenden Monats. §7 Haftung 1. Die Haftung von Cool Ice Creatives gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorverträglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Cool Ice Creatives herbeigeführt wurde. 2. Cool Ice Creatives haftet in keinem Fall für entgangene Gewinne. Es wird zwischen Cool Ice Creatives und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen von Cool Ice Creatives grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Insbesondere sind davon auch Gewinne aus Verkaufsportalen, betroffen, die von Cool Ice Creatives erstellt wurden, insofern eine mangelnde Funktionstüchtigkeit nicht auf die im Rahmen des Vertrags grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch erbrachten Leistungen zurückzuführen ist. 3. Cool Ice Creatives haftet nicht für die wirtschaftliche Verwertbarkeit abgenommener Produkte und Dienstleistungen. 4. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. 5. Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird im gleichen Umfang wie unter § 5 Ziffer 1. und 2. – sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen. 6. Soweit Cool Ice Creatives im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber Cool Ice Creatives von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten von Cool Ice Creatives gleich lautende Haftungsbeschränkungen und –Ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren. 7. Cool Ice Creatives übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber Cool Ice Creatives von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern von Cool Ice Creatives gegenüber erhoben werden. 8. Cool Ice Creatives haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt. §8 Abnahme und Haftung bei Logos, Medien und Markenelemente Als Logo, Medien und/oder Markenelemente verstehen sich alle solchen Dienstleistungen und Produkte, die vertraglich als solche ausgewiesen werden. 1. Der Auftraggeber haftet für alle durch die Verwendung des Markenlogos auftretenden Urheberrechtsverletzungen, Abmahnungen, Klagen und alle damit verbundenen Kosten. Er verpflichtet sich vor der Abnahme eines Logos, sich über mögliche Markeneintragungen insbesondere von Wortmarken, Bildmarken und Wort-Bild-Marken zu informieren. 2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht vier Tage nach Ablieferung erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen. Bestehen wesentliche Abweichungen, werden diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigt und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Spätestens mit der Nutzung oder Zahlung des Werks gilt die Abnahme als erfolgt. 3. Bei Fixpreisen in Angeboten ist ein angemessener Abstimmungs- und Änderungsaufwand inbegriffen; Cool Ice Creatives entscheidet selbst über die Angemessenheit dessen. Sämtliche Aufwendungen nach Abnahme werden ohne der Stellung eines weiteren Angebots mit dem vertraglich vereinbarten Stundensatz verrechnet. Insoweit keiner festgelegt wurde, wir ein gewerbe-üblicher Stundensatz von 40 € netto verrechnet. §9 Nutzungsrechte und Urheberrechte 1. Die Entwürfe, Werke und Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Cool Ice Creatives weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Cool Ice Creatives vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar in mindestens der 4-fachen Höhe des ursprünglichen vereinbarten Honorars zu. 2. Wir werden unserem Auftraggeber mit dem Zeitpunkt des Ausgleichs sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart. Ist nichts abweichendes schriftlich im Auftrag vereinbart, gelten die einfachen Nutzungsrechte. 3. Cool Ice Creatives darf, die von sich konzipierten und gestalteten Werbemittel zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung z.B.: Internet-Website, Präsentationen, Druckmedien nutzen. Dieses Recht erstreckt sich auch auf die kooperierenden Freelancer oder Netzwerkpartner von Cool Ice Creatives Auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, ist Cool Ice Creatives und auch die einzelnen Designer berechtigt den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen und die Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. 4. Alle Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei Cool Ice Creatives. Die gilt auch und gerade für Leistungen der Agentur, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind. 5. Cool Ice Creatives hat das Recht, auf den Vervielf.ltigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Die Urheberbezeichnung ist, wie von Cool Ice Creatives angegeben, auf den nach ihren Entwürfen hergestellten Werken anzubringen, wenn dies technisch möglich ist. 6. Alle von Cool Ice Creatives gelieferten Gestaltungsleistungen sind als persönliche geistige Schöpfung durch das UrhG geschützt. 7. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Agentur darf der Auftraggeber die Nutzungsrechte an Dritte weiterübertragen oder lizensieren. 8. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen online und offline die im Rahmen des Auftrages von Cool Ice Creatives gefertigt wurden, verbleiben bei Cool Ice Creatives. Cool Ice Creatives ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien (insbesondere offene, editierbare Daten) herauszugeben. Es bedarf hierzu einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung über Umfang und Nutzung und einer gesonderten Vergütung, wenn der Auftraggeber Datenträger, Dateien (insbesondere offene, editierbare Daten) zur Verfügung gestellt haben möchte. Davon unberührt ist der Umfang der Nutzungsrechte, die auf den Kunden übertragen wurden. §10 Vermittlungsleistung bei Veranstaltungen 1. Cool Ice Creatives haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind. 2. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist Cool Ice Creatives von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen. 3. Ist Cool Ice Creatives im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen. §11 Gewährleistung 1. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. 2. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch Cool Ice Creatives begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der Cool Ice Creatives unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: bei Reklamation können Ansprüche gegen Cool Ice Creatives nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde. 3. Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt Cool Ice Creatives von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren. §11 Präsenz und Abhaltung von Terminen 1. Cool Ice Creatives ist zu keiner Zeit an die Befolgung von Weisungen zu bestimmten Arbeitszeiten oder Arbeitsorten verpflichtet. Demzufolge auch nicht über die Belehrung des Auftraggebers über den derzeitigen Ort, an dem die Leistung verrichtet wird. 2. Selbiges gilt auch für (persönliche) Kundentermine. Diese werden nur nach einer Angemessenheit des nötigen wirtschaftlichen Aufwands persönlich durchgeführt. Der Auftraggeber gibt sich damit einverstanden, einen Termin zu jeder Zeit per Skype, Zoom oder einem ähnlichen elektronischen Kommunikationstool durchzuführen und verzichtet darauf, auf ein persönliches Treffen zu bestehen. §12 Schlussbestimmung 1. Alle personenbezogenen Daten, die Cool Ice Creatives zur Abwicklung seiner Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden sind gemäß BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind. 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt. 3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.